Die Presse: Das Mietrecht sollte Altbau und Neubau gleich behandeln
Die Wertsicherungsreform 2026 soll durch einheitliche Indexklauseln mehr Planbarkeit im Mietrecht schaffen.
In seinem aktuellen Gastkommentar in Der Presse analysiert unser Partner Dr. Christian Nordberg, LL.M. die Reform und zeigt ihre strukturellen Grenzen auf:
Die Reform verbessert die Kalkulierbarkeit von Mietanpassungen durch einheitliche Indexregelungen. Die unterschiedliche mietrechtliche Behandlung von Altbau und Neubau bleibt jedoch unverändert bestehen. Neubauwohnungen erzielen vielfach Mieten von über 20 Euro pro Quadratmeter, während Altbauwohnungen weiterhin an den Richtwert von 6,67 Euro pro Quadratmeter gebunden sind. Diese Unterschiede führen dazu, dass Investitionen vor allem in den Neubau fließen, während Sanierungen und energetische Modernisierungen im Altbestand zunehmend unterbleiben. Eine Gleichstellung von Alt und Neubau im Mietrecht könnte Bestandsimmobilien wieder investierbar machen, den Altbaubestand sichern und das Wohnungsangebot langfristig erweitern.
Den vollständigen Gastkommentar gibt es hier nachzulesen.
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