Gesellschaftsrecht zählt seit jeher zum Kernbereich unserer Tätigkeit. Unsere Expertise reicht von der Beratung bei Gesellschaftsgründungen über Corporate Governance, Konzernrecht und Umgründungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen) bis zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen samt einhergehender Due-Diligence-Prüfungen.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei Management-Buyouts, der Übergabe von Familienunternehmen in die nächste Generation samt flankierenden erbrechtlichen Maßnahmen, bei der Ausübung von Optionsrechten ebenso wie bei Private-Equity-Transaktionen, Joint Ventures und Kapitalmaßnahmen. Unsere Mandanten aus der Start-up-Szene greifen bei Mitarbeiterbeteiligungen, Finanzierungsrunden und Exits auf unsere Expertise zurück.
Im Gesellschafterstreit bauen wir auf eine rechtlich fundierte Gesamtstrategie – bei ersten Verhandlungen mit Mitgesellschaftern, in streitigen Gesellschafterversammlungen sowie in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
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