Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, welches den Rechtsanwender mit unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert.
Unsere Beratung beginnt genau dort, wo unsere Mandanten es wünschen: Als juristischer Sparring-Partner bei der Auswahl der geeigneten Finanzierungsform oder der verlässlichen Umsetzung einer Kapitalmarkttransaktion. Unsere Expertise erstreckt sich auf klassische Bankkredite, (auch nachrangige) Gesellschafterdarlehen, Genussrechte, stille Gesellschaften, Wandelschuldverschreibungen oder Wandeldarlehen, Gesellschafterzuschüsse, Start-up-Finanzierungen und Kapitalerhöhungen. Damit einhergehend stehen wir unseren Mandanten bei sämtlichen Fragen zu Sicherheiten (Mobiliarpfand, Hypotheken, Bürgschaften, abstrakte Garantien, Wechsel, Interzedentenregress) zur Seite – von der wirksamen Begründung bis zur zwangsweisen Durchsetzung.
Außerdem beraten wir bei Börsengängen, Anleiheemissionen, Projektfinanzierungen und bei Fragen der Wertpapieraufsicht. Wo es erforderlich ist, setzen wir die Rechte unserer Mandanten vor den staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in Anlegerprozessen durch.
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