Die rechtzeitige und vorausblickende Regelung der Vermögensnachfolge verhindert nicht nur Streitigkeiten zwischen den Erben, sondern sorgt auch für den größtmöglichen Erhalt des weiterzugebenden Vermögens.
Unsere Expertise erstreckt sich auf alle Aspekte des Erbrechtes und der Vermögensweitergabe zu Lebzeiten. Wir errichten letztwillige Anordnungen wie Testamente, Erbverträge oder Schenkungsverträge auf den Todesfall und beraten unsere Mandanten sowohl bei der klassischen Unternehmensnachfolge als auch bei Nachfolgeanordnungen von Privatstiftungen.
Dabei ist es stets unser Anspruch, die familiären Zusammenhänge zu verstehen, ohne jedoch das erforderliche Fingerspitzengefühl vermissen zu lassen, das für die sorgfältige Abwicklung erbrechtlicher Mandate unabdingbar ist.
Weiters vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in komplexen (auch grenzüberschreitenden) Verlassenschaftsverfahren, beraten bei der Abgabe von Erbantrittserklärungen und konzipieren Erbteilungs- und Pflichtteilsübereinkommen. Im streitigen Verfahren beraten wir unsere Mandanten bei der Anfechtung letztwilliger Anordnungen, bei der Feststellung des Erbrechtes sowie bei Erbschafts-, Erbteilungs-, Pflichtteils(ergänzungs)- oder Vermächtnisklagen.
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