Familienrecht zeichnet sich durch immer komplexer werdende Regelungen aus, die insbesondere das Zusammenleben und die Auflösung eines Familienverbandes betreffen.
Wir beraten bei sämtlichen Rechtsfragen des Familienrechtes, beispielsweise im Zusammenhang mit der Eheschließung und Ehescheidung sowie bei allen Fragen des Unterhalts oder der Obsorge. Wir vertreten unsere Mandanten entschlossen und konsequent, ohne jedoch das erforderliche Fingerspitzengefühl vermissen zu lassen, das für die sorgfältige Abwicklung familienrechtlicher Mandate unabdingbar ist.
Lässt sich auf dem Verhandlungstisch keine einvernehmliche Lösung erzielen, setzen wir die Interessen unserer Mandanten konsequent vor den staatlichen Gerichten durch, beispielsweise in Scheidungs-, Aufteilungs-, Unterhalts- oder Obsorgestreitigkeiten.
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