Ob Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen oder Anmeldungen – jedes Unternehmen kommt irgendwann zwangsläufig mit öffentlichem (Wirtschafts-)Recht in Berührung. Neben bundesrechtlichen Vorgaben gilt es dabei auch auf landesrechtliche und gemeinderechtliche Besonderheiten zu achten. Darüber hinaus spielt gerade in diesem Bereich das Recht der Europäischen Union eine besondere Rolle. Bei dieser hohen Regulierungsdichte und einer derart weitläufigen Zersplitterung der Materie kann ein Rechtsanwender schnell den Überblick verlieren.
Wir beraten in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechtes, weisen den besten und schnellsten Weg durch den Regulierungsdschungel und sorgen somit dafür, dass unsere Mandanten den Blick auf die wesentlichen unternehmerischen Fragen richten können. Unsere Expertise umfasst insbesondere alle Aspekte des Gewerbe- und Betriebsanlagenrechtes, des Bau- und Raumordnungsrechtes, des Grundverkehrsrechtes, des Vereins- und Versammlungsrechtes, des Umwelt- und Wasserrechtes sowie des Medizinrechtes. Weiters unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erlangung von Förderungen und staatlichen Beihilfen.
Dabei beraten wir unsere Mandanten in jeder Projektphase. Wir fungieren als Sparring-Partner in der Planungsphase, unterstützen bei Verhandlungen (beispielsweise mit Nachbarn oder Behörden) und vertreten die Interessen unserer Mandanten in Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und -gerichten, dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof sowie vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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