Privatstiftungen, Familienunternehmen oder Privatvermögen stellen vielfach ein Lebenswerk mehrerer Generationen dar. Vermögenswerte bestmöglich zu strukturieren, behutsam zu vermehren, vor Verlusten zu schützen und vorausschauend auf die nächste(n) Generation(en) zu übertragen, ist eine gleichermaßen heikle wie hochkomplexe Aufgabe.
Wir beraten unsere privaten Mandanten in allen Fragen der Strukturierung und Absicherung ihres Vermögens, bei Investments jeglicher Art, bei der Unternehmensnachfolge und in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei ist es stets unser Anspruch, die familiären und wirtschaftlichen Zusammenhänge zu verstehen, ohne jedoch Fingerspitzengefühl und Diskretion vermissen zu lassen, welche für die behutsame Abwicklung derartiger Mandate unabdingbar sind.
Genau hier zeigen sich auch die Vorteile unserer Rundum-Rechtsberatung aus einer Hand. Durch die intensive Vernetzung unserer Praxisgruppen können wir unsere Mandanten fachgebietsübergreifend servicieren, angefangen vom Privatstiftungsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, über das Immobilienrecht bis hin zum Erbrecht. Wir haben für alle Fragen und Szenarien die passenden Experten parat. Dennoch stehen unseren privaten Mandanten immer ihre gewohnten Ansprechpartner zur Seite, um eine persönliche und vor allem vertraute Private-Client-Betreuung zu gewährleisten.
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