Das Vergaberecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die eine tiefgreifende Spezialisierung erfordert. Seit der Gründung unserer Kanzlei zählt das Vergaberecht zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit. Sowohl Sektoren- als auch öffentliche Auftraggeber sowie (anbietende) Unternehmen vertrauen regelmäßig auf unsere jahrzehntelange Expertise.
Wir beraten Auftraggeber in allen Verfahrensschritten, angefangen von der Strukturierung des Projektes, über die Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen, bis hin zu den Bieterverhandlungen und der Zuschlagserteilung. Für unsere anbietenden Mandanten prüfen wir die Ausschreibungsunterlagen, beraten bei der Unterbreitung des Angebotes und vertreten diese in Bieterverhandlungen. Aufbauend auf unserem branchenspezifischen Fachwissen setzen wir je nach Ausschreibung individuelle Schwerpunkte – um im Ergebnis den entscheidenden Schritt voraus zu sein.
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor den Verwaltungsgerichten (beispielsweise bei Nichtigerklärungs- oder Nachprüfungsanträgen), vor dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof sowie vor dem EuGH.
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