Das Versicherungsrecht ist eine Spezialmaterie, die von einer ausdifferenzierten Rechtsprechung geprägt ist. Wir beraten und vertreten Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer in allen Aspekten des Versicherungsrechtes, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der Schadens- und Haftpflichtversicherung (einschließlich Spezialversicherungen wie D&O-Versicherung und Vertrauensschadensversicherung) sowie auf der Bauwesenversicherung liegt.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung bzw. Prüfung von Versicherungsverträgen und Polizzen und zeigen die wesentlichen Maßnahmen zur Risikominimierung auf. Wir beraten bei der Bewertung von Haftungs- und Deckungsfragen, begleiten bei der Abwicklung von Schadensfällen und vertreten die Interessen unserer Mandanten in Haftungs-, Deckungs- oder Regressprozessen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.
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