Das heutige Wirtschaftsleben ist von Wettbewerb geprägt. Die Spielregeln dafür finden sich unter anderem im Wettbewerbs- und Kartellrecht – beides Rechtsmaterien, die sich durch eine äußerst kasuistische Rechtsprechung auszeichnen. Der Rechtsanwender kann dabei schnell einmal den Überblick verlieren. Umso wichtiger ist eine professionelle und vorsorgliche Rechtsberatung.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Aspekten des österreichischen und europäischen Wettbewerbsrechtes. Wir unterstützen bei der Entwicklung, Prüfung und Anpassung von Geschäftsmodellen oder Marketingmaßnahmen, damit diese gesetzeskonform bleiben, ohne an Wirkung und Effektivität einzubüßen. Außerdem erstellen wir für unsere Mandanten unternehmensinterne Compliance-Regelwerke, um Risiken frühzeitig zu definieren und Gesetzesverstöße zu verhindern.
Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten in Zusammenschlussverfahren vor den nationalen und Europäischen Wettbewerbsbehörden, vertreten in Bußgeld- und Marktmachtmissbrauchsverfahren oder bei der Geltendmachung bzw. Verteidigung von wettbewerbs- und zivilrechtlichen Ansprüchen.
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