Die Bedeutung des Strafrechtes für das Wirtschaftsleben hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Neben Einzelpersonen sind auch Unternehmen selbst strafrechtlich verantwortlich. Schon die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und die damit verbundene Medienpräsenz können drastische wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir beraten unsere Mandanten, die in die Mühlen der Strafjustiz geraten sind, in komplexen Wirtschaftsstrafsachen, wie beispielsweise bei Vorwürfen des Betrugs, der Untreue, der Veruntreuung, der Korruption, der Steuerhinterziehung oder von Umweltverbrechen.
Dabei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit der nötigen Konsequenz eines Strafverteidigers, gepaart mit der ausgereiften Expertise eines Wirtschaftsanwaltes. Wir beraten bei laufenden Ermittlungen, Einvernahmen, Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen und verteidigen die Rechte unserer Mandanten in Hauptverfahren vor den Strafgerichten. Darüber hinaus vertreten wir Opfer von Straftaten, Privatbeteiligte und Privatankläger bei der Verfolgung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.
Weiters führen wir unternehmensinterne Untersuchungen durch und beraten bei der Etablierung geeigneter Compliance- und Präventionsmaßnahmen.
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