Mit der Novelle des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) entfallen für Immobilienkäufer befristet die Gebühren für Grundbuchseintragungen und Pfandrechtseintragungen. Unsere Partnerin und Immobilienrechtsexpertin Dr. Stephanie Langer erklärt im trend. die Voraussetzungen dafür.
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