Eine präzise und wohlüberlegte Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren laufende Anpassung an gesetzliche und kollektivvertragliche Entwicklungen kann ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sein.
Wir beraten nationale und internationale Mandanten in allen Aspekten des Arbeitsrechtes. Wir erstellen Arbeitsverträge, Geschäftsordnungen und Betriebsvereinbarungen, beraten unsere Mandanten bei der Implementierung von Management- und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, wickeln Restrukturierungen, Unternehmensschließungen, Produktionsverlagerungen, Betriebsübergänge oder Outsourcing-Prozesse ab und setzen – wo es erforderlich ist – die Rechte unserer Mandanten vor den staatlichen Gerichten und Verwaltungsbehörden durch.
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